Das Open-Access-Publizieren von Zeitschriftenartikeln wird durch eine Anzahl von Massnahmen unterstützt wie z. B. durch die Teilnahme der Universität Göttingen an transformativen Verlagsvereinbarungen. So verfolgt z. B. das Projekt DEAL das Ziel, bundesweite Lizenzverträge für elektronische Zeitschriften großer Wissenschaftsverlage abzuschließen. Sie umfassen eine „reine“ Open-Access-Komponente und eine „Publish and Read“-Komponente. Forschende können dann auch in Zeitschriften mit nur teilweiser Open-Access-Bereitstellung, den sogenannten Hybrid-Zeitschriften, ihren Artikel Open Access publizieren. 2019 wurde ein Transformationsvertrag zwischen DEAL und Wiley abgeschlossen, sowie 2020 der Vertrag mit Springer Nature. Weitere Vertragskomponenten sind verhandelte Preisnachlässe von Publikationskosten in reinen OA-Journalen. Die Finanzierung der sog. „Article Processing Charges (APCs)“ erfolgt teils durch den universitären Publikationsfonds, durch Eigenmittel der Institute oder durch Drittmittelprojekte.
Warum werden nicht alle Open-Access-Kosten durch Fördermittel übernommen?
Die meisten Verlage bieten bei den Subskriptionsjournalen entsprechende Open-Access-Optionen (z. B. Elsevier Online Open, Routledge Open Select) an. Das heißt, der gleiche Artikel wird durch Subskriptions- und Open-Access-Publikationsgebühren finanziert. Da ein zweimaliges Bezahlen ("double dipping") für wissenschaftliche Inhalte in den abonnementfinanzierten Zeitschriften vermieden werden soll, war diese Option durch den Publikationsfonds in keinem Falle förderfähig. Im Rahmen von strategisch bedeutenden Transformationsverträgen (z. B. DEAL Wiley und DEAL Springer Nature) werden die Kosten zum lesenden Zugriff und zum Open-Access-Publizieren in einer Lizenzgebühr zusammengefasst und ähneln damit dem eigentlich nicht förderfähigen Open-Access-Publizieren in den Hybrid-Zeitschriften. Verlage und Infrastruktureinrichtungen wie die SUB Göttingen streben über diese Form der Vertragsgestaltung ein faires und zukunftsfähiges Finanzierungsmodell für das wissenschaftliche Publizieren im Open Access an. Informationen zu allen bestehenden Abschlüssen finden Sie auf unserer Seite Verlagsvereinbarungen.
Finanzielle Unterstützung durch universitäre Fördermittel
Eine finanzielle Unterstützung von Artikelkosten aus dem Fonds 2022, die Beiträge mit Erscheinungsjahr 2022 betreffen, sind aus buchhalterischen Gründen nur bis zum 25.01.2023 möglich.
Hinweis für Autor*innen aus Drittmittelprojekten:
Mittel zum Publizieren sind im Rahmen von Drittmittelprojekten zu beantragen und diese Mittel sind auch vorrangig zu nutzen, sowohl zur Übernahme der gesamten Publikationskosten als auch bei Bezuschussung durch den zentralen Publikationsfonds.
Bitte beachten Sie:
Für die Inanspruchnahme der Förderung ist eine Aufteilung des Rechnungsbetrages zwischen zwei Forschungseinrichtungen oder Rechnungsnehmern nicht zugelassen. Eine Rechnung, die über die Universität Göttingen abgewickelt werden soll, muss den gesamthaften Publikationsgebühren des Artikels entsprechen.
Bei Artikelkosten bis 2.000 Euro (brutto) kann eine vollständige Kostenübernahme erfolgen.
Bei Artikelkosten über 2.000 Euro (brutto) gilt: Die Kosten für Artikel werden zu jeweils 50% aus dem Publikationsfonds der SUB Göttingen und der Einrichtung aufgeteilt. Maximal kann der Publikationsfonds in einem solchen Fall 2.000 Euro (brutto) zur Verfügung stellen. Vorhandene Publikationsmittel aus Projekten müssen eingesetzt werden, gegebenenfalls auch mit einer höheren Summe, als es den 50% anteiligen Publikationskosten entspricht.
Hier noch ein Hinweis für Autor*innen der Universitätsmedizin Göttingen (UMG):
Die bisherige Regelung für die UMG galt nur bis 2021. Sie sah vor, dass die Kosten nur für einen einzigen Artikel von 2.000 Euro bis 5.000 Euro (brutto) pro Kalenderjahr vollständig übernommen wurden. Die Gebühren für weitere überpreisige Artikel in reinen Open-Access-Journalen mussten die UMG-Einrichtungen selbst finanzieren. Seit 2022 hat die UMG sich der Kostenregelung der Universität angeschlossen. Dadurch können jetzt mehr Artikel sowie auch Beiträge mit Kosten über 5.000 Euro (brutto) bezuschusst werden.
Fördervoraussetzungen
Sie sind Wissenschaftler*in der Georg-August-Universität Göttingen und als „corresponding author“ für die Bezahlung von Publikationsgebühren verantwortlich.
Sie publizieren in einer „reinen“ Open-Access-Zeitschrift. Das Directory of Open Access Journal (DOAJ) weist solche Zeitschriften nach. Bei nicht gelisteten Journalen kontaktieren Sie uns bitte im Vorfeld. Wir behalten uns vor, Anträge nach einer Prüfung abzulehnen. ACHTUNG! Neu ab 2023: Mirror Journale sind trotz DOAJ-Listung von der Förderung ausgeschlossen. Als Indikator kann folgende Liste zu Rate gezogen werden: „Mirror Journal Liste“. Ein Mirror Journal ist eine vollständig frei zugängliche Version (Open-Access-Journal mit Nachweis im DOAJ) einer bestehenden Subskriptionszeitschrift mit zumeist ähnlichem Namen. Zielrichtung, Peer-Review-Verfahren und -Richtlinien sind ähnlich bzw. identisch. Das Editorial Board besteht zu mindestens 50% aus denselben Mitgliedern. Die DFG hat in ihrem Förderprogramm „Open-Access-Publikationskosten“ diese Journale von der Förderung ausgeschlossen.
Alle Artikel der Zeitschrift müssen ohne Subskriptionsgebühr vollständig und unmittelbar mit Erscheinen weltweit kostenfrei zugänglich sein.
Die Zeitschrift muss unter anderem ein nachvollziehbares und dem Fach entsprechendes Begutachtungsverfahren zur Qualitätssicherung (zum Beispiel Peer Review) aufweisen.
Aufsätze, die in grundsätzlich subskriptionspflichtigen Zeitschriften mit Paid-Open-Access-Optionen (zum Beispiel Elsevier Online Open, Routledge Open Select) erscheinen, können aus diesem Fonds nicht gefördert werden. Gegebenenfalls besteht aber mit dem Verlag ein sogenannter Publish & Read Vertrag, der in dem Fall die Publikationskosten übernimmt. Bitte prüfen Sie hierzu die bestehenden Verlagsvereinbarungen.
Haben Sie die Bestätigung, dass der Verlag Ihren Artikel veröffentlicht, dann schicken Sie bitte Ihre Rechnung über die Artikelgebühren an das Team des Open-Access-Publikationsfonds (E-Mail). Ebenfalls können bereits veröffentlichte Artikel rückwirkend erstattet werden. Dazu benötigen wir eine Kopie der Rechnung. Falls Sie keine Rechnung erhalten, ist diese vom Verlag in der Regel direkt an die SUB Göttingen geschickt worden. Die SUB Göttingen hat inzwischen einige Verlagsvereinbarungen getroffen und hierbei eine zentrale Rechnungsabwicklung mit den Verlagen über Sammelrechnungen vereinbart.
Förderhinweis
Die Autor*innen sind dazu angehalten, auf die Förderung hinzuweisen. Sie können hierfür folgende Formulierung verwenden: „We acknowledge support by the Open Access Publication Funds of the Göttingen University.“